Inklusion und Förderung

„Jeder junge Mensch hat das Recht auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung und Erziehung und ist gehalten, sich nach seinen Möglichkeiten zu bilden. Dies gilt ungeachtet seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder einer Behinderung.“
(HmbSG vom 16. April 1997, zuletzt geändert am 28. Januar 2014, §1)

Wie funktioniert Inklusion?

Nicht nur aus dem Hamburger Schulgesetz lässt sich der Grundsatz der individuellen Förderung ableiten. Wir greifen das Prinzip der Heterogenität auf und sind stets bestrebt, unseren Schülerinnen und Schülern bestmögliche Entwicklungschancen und somit auch individuelle Förderung zu ermöglichen.

Neben der individuellen Förderung als durchgängiges Unterrichtsprinzip ermöglicht insbesondere der Ganztag eine Vielzahl an Möglichkeiten, die Schülerinnen und Schüler zusätzlich zum Unterricht im Klassenverband individuell zu fördern.

An der Anton-Rée-Schule haben wir die Möglichkeit Kinder, bei denen sich ein pädagogischer Förderbedarf abzeichnet u.a. in zusätzlichen Nachmittagskursen, Förderbändern, Kleingruppenarbeit sowie gezielter Einzelförderung intensiv zu betreuen und zu fördern.

Darüber hinaus unterrichten wir in allen Jahrgöngen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf in den Schwerpunkten Lernen, Sprache und  Emotionale und soziale Entwicklung.

Rhythmisierung der Förderung

Sie haben Fragen?

Bei Fragen oder Beratungsbedarf wenden Sie sich gerne an Herrn Nottelmann.

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