Lernförderung

Schülerinnen und Schüler erhalten an der Anton-Rée-Schule Lernförderung nach §45 gemäß HmbSG, wenn sie die im Bildungsplan aufgeführten Beobachtungskriterien nicht erfüllen oder den Mindestanforderungen nicht genügen.

Die Zeugniskonferenz legt fest, welche Kinder zusätzliche Lernförderung benötigen und legt eine Lern- und Fördervereinbarung zwischen Schule, Schülern und Sorgeberechtigten an.

Umsetzung findet die Lernförderung vorrangig in Kleingruppen, die am Dienstag- und Donnerstagnachmittag nach 14 Uhr stattfinden.

© Anton-Rée-Schule Allermöhe 2024