Außerunterrichtliche Lernhilfen (AUL)

Schülerinnen und Schüler, die besondere Schwierigkeiten im Bereich Lesen und/oder Rechtschreiben oder im Bereich Rechnen haben, können "Außerunterrichtliche Lernhilfen" (AUL) erhalten. Dafür stellen die Sorgeberechtigten in Absprache mit Fach- und Lehrkräften sowie der Schulleitung einen Antrag . Wird dieser durch die Behörde für Schule und Berufsbildung genehmigt, kann die AUL-Förderung beginnen. Die Förderung wird dann von einer Lerntherapiepraxis oder einer Einzelperson durchgeführt, die von der BSB anerkannt sind.
Wir kooperieren mit der Praxis TIP TAP TOP aus Bergedorf. Lerntherapeuten dieser Praxis kommen bei entsprechender Teilnehmerzahl auch wöchentlich in die Schule und führen innerhalb des Ganztags die Förderung durch.  Eltern können entscheiden, ob die Förderung in der Schule oder in der Praxis stattfinden soll.
Ergänzende Informationen finden Sie HIER. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Herrn Nottelmann.

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